Leistungserklärungen
Mit Inkrafttreten der neuen EU-Bauproduktenverordnung zum 1. Juli 2013 werden die Bedingungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von harmonisierten Bauprodukten auf dem Markt geregelt. Anders als vorher über die Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) festgelegt, erfolgt die CE-Kennzeichnung nun nach einheitlichen Vorgaben. Damit einher geht die Einführung der sogenannten „Leistungserklärung“. Hinter diesem Begriff steht die Beschreibung der zugesicherten Eigenschaft (Kapitel II, Art. 4).
Die Leistungserklärung dient somit als obligatorische Voraussetzung für die CE-Kennzeichnung (Kapitel II, Art. 8). alwitra bietet für alle Kunststoff-Dach- und Dichtungsbahnen der Systeme EVALON und EVALASTIC Leistungserklärungen gemäß der neuen EU-BauPVo an.